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Rechtliches zum Umgang mit gefundenen Tieren in der Schweiz

Immer wieder werden verletzte, entlaufene oder verirrte Tiere gefunden – sei es ein herrenloser Hund, eine ausgehungerte Katze oder ein geschwächtes Wildtier. Der Wunsch zu helfen ist gross, doch es gelten klare rechtliche Vorgaben, wie mit solchen Tieren umzugehen ist.

Gefundene Heimtiere – was gilt rechtlich?

Nach Artikel 720 ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB) gelten gefundene Haustiere (z. B. Hunde, Katzen, Kaninchen) als Fundsachen. Wer ein Heimtier findet, ist gesetzlich verpflichtet, den Fund unverzüglich zu melden, beispielsweise bei:

  • Der örtlichen Polizei
  • Der Gemeindeverwaltung
  • Der Schweizerischen Tiermeldezentrale STMZ
  • Einer Auffang- oder Fachstelle

Das Tier darf nicht einfach behalten werden. Der rechtmässige Eigentümer hat Anspruch auf Rückgabe. Erst nach einer Frist von zwei Monaten (gemäss Art. 722 ZGB), in der sich niemand meldet und der Fund ordnungsgemäss angezeigt wurde, kann der Finder unter Umständen Eigentum am Tier erwerben.

In der Praxis werden Fundtiere meist in Tierheimen oder Pflegestellen untergebracht, bis der Halter gefunden ist oder über die weitere Vermittlung entschieden werden kann.

Chippflicht und Identifikation

  • Hunde müssen in der Schweiz gechippt und in der AMICUS-Datenbank registriert sein.
  • Katzen unterliegen keiner Chippflicht, eine freiwillige Kennzeichnung und Registrierung bei ANIS ist jedoch dringend empfohlen.
  • Andere Heimtiere (z. B. Kaninchen, Vögel) unterliegen keiner gesetzlichen Chippflicht.
  • Ein Tierarzt oder die Polizei kann den Mikrochip auslesen und so eine Rückführung zum Halter ermöglichen. Ist das Tier nicht identifizierbar, sollte es unbedingt als Fund auf STMZ gemeldet werden.
Unsere Rolle

Wir sind Ihre lokale Anlaufstelle für Tiere in in der Region Amriswil.

Wir nehmen verletzte oder geschwächte Tiere auf, dokumentieren den Fund, informieren die zuständigen Behörden oder Fachstellen und leiten die Tiere so schnell wie möglich weiter. Eine dauerhafte Haltung oder Pflege von Wildtieren übernehmen wir nicht.

Wir arbeiten eng mit lokalen und nationalen Organisationen zusammen und unterstützen deren Einsatz für Tierwohl und Artenschutz.

Zudem informieren wir die Bevölkerung über ihre Rechte und Pflichten im Umgang mit gefundenen Tieren – damit Mensch und Tier geschützt sind.